Meldepflichtige Kinderkrankheiten
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- Kategorie: Kindergarten
Nachfolgend finden Sie meldepflichtige Krankheiten. Dabei handelst es sich um bestimmte übertragbare Infektionen, die einer öffentlichen Behörde (Gesundheitsamt) gemeldet werden müssen. Die Meldung erfolgt meist durch den Arzt. Dem Kindergarten sollten Sie es vorsorglich selbst melden.
Namentlich zu melden:
- Botulismus
- Cholera
- Diphtherie
- humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen. Siehe Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und andere Formen von Transmissible spongiforme Enzephalopathie
- Akute Virushepatitis
- Enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
- Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Masern
- Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
- Milzbrand
- Mumps
- Pertussis
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)
- Röteln einschließlich Rötelembryopathie
- Salmonellen, Salmonellose
- Tollwut
- Typhus abdominalis
- Windpocken