Heilpädagogischer Kindergarten

Die Lebenshilfe bietet in vielen Städten und Gemeinden eine heilpädagogische Betreueung im Kindergarten an. Hilfe und Begleitung der Entwicklung auf dem Weg zu maximaler Selbstbestimmung

Jedes Kind, das Kind mit Behinderung, wie das Kind ohne Behinderung, ist eine eigenständige Persönlichkeit und in seiner jeweiligen körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Gesamtentwicklung zu sehen.

Nicht die Behinderung, sondern die Gesamtpersönlichkeit Ihres Kindes steht bei uns im Vordergrund.

Ausgangspunkt für unsere heilpädagogische Förderung ist Ihr Kind mit seinen individuellen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Fertigkeiten innerhalb seiner familiären und sozialen Bezüge.

Welche Kinder können einen heilpadagogischen Kindergarten besuchen?

Alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung, die eine Behinderung, Entwicklungsverzögerung oder eine drohende Behinderung haben, können bei uns angemeldet werden, wenn durch das Institut für Jugendhilfe eine heilpädagogische Förderung befürwortet wird.

Auf der Internetseite der Lebenshilfe finden Sie eine Einrichtung in Ihrer Nähe.

Außer der Lebenshilfe gibt es auch noch die Montessori Heilpädagogik. Einrichtungen hierfür finden Sie unter Montessori-Deutschland